Kontaktperson

Frau Michel Tel.: 08421 6001-412

Beratung und Förderung

Bei allen Fragen zur Immobilienbörse und sonstigen allgemeinen Fragen kontaktieren Sie die Standortbeauftragte in Ihrem Büro am Domplatz 8 (rückwärtiger Eingang).

Die Standortbeauftragte Beate Michel, Telefon 08421-6001-412, ist von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr erreichbar. Für Detailgespräche ist eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll. 

Sie möchten als Existenzgründer ein Geschäft in Eichstätt eröffnen?

Hier finden Sie Beratung, Hilfe und Unterstützung...............

... zu Fördermöglichkeiten bei der Existenzgründung und in der Innenstadt:

  • Mit dem Kommunalen Förderprogramm werden kleinere Baumaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung vorhandener Wohn- und Geschäftsbauten mit stadtbildprägendem Charakter im Sanierungsgebiet Altstadt unterstützt.
  • Gewerbliche Betriebe in der Innenstadt können von der Innenstadtförderung für Einzelhandel, Gastronomie und Betriebe profitieren, die einen monatlichen Mietkostenzuschuss über drei Jahre bietet.
  • Die Stadt Eichstätt hat eine Existenzgründerförderung auferlegt, die auf Nachweis der Tragfähigkeit des Unternehmens einen Mietkostenzuschuss im übrigen Stadtgebiet der Stadt Eichstätt über zwei Jahre ermöglichen.
  • Bei baulichen Maßnahmen zur Aufwertung einer Gewerbefläche können Mieter, Pächter oder Eigentümer über das Geschäftsflächenprogramm der Stadt Eichstätt einen Zuschuss beantragen.
  • Sind Sie Leistungsbezieher bei der Agentur für Arbeit, so kann ein Gründungszuschuss in Betracht kommen.
  • Bei Bedarf an Gründungskapital kommen auch KfW- und LfA-Kredite in Frage. Ein übersichtliches Merkblatt dazu hat die Wirtschaftsförderung des Landkreises Eichstätt zusammengestellt und bietet neben ihrer Hausbank diesbezügliche Beratung an.

... zu Fördermöglichkeiten bei der Existenzgründung und in der Innenstadt:

  • Die Stadt Eichstätt unterstützt neue gewerbliche Betriebe im Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistung in der Innenstadt. Diese können von der Innenstadtförderung in Form eines monatlichen Mietkostenzuschusses über drei Jahre profitieren, wenn die Antragsvoraussetzungen erfüllt werden.
  • Im übrigen Stadtgebiet kommt die Existenzgründerförderung der Stadt Eichstätt zum Tragen. Bei Nachweis der Tragfähigkeit des Unternehmens kann hier ein Mietkostenzuschuss über zwei Jahre beantragt werden.
  • Bei baulichen Maßnahmen zur Aufwertung einer Gewerbefläche können Mieter, Pächter oder Eigentümer über das Geschäftsflächenprogramm der Stadt Eichstätt einen Zuschuss beantragen.
  • Sind Sie Leistungsbezieher bei der Agentur für Arbeit, so kann ein Gründungszuschuss in Betracht kommen.
  • Bei Bedarf an Gründungskapital kommen auch KfW- und LfA-Kredite in Frage. Ein übersichtliches Merkblatt dazu hat die Wirtschaftsförderung des Landkreises Eichstätt zusammengestellt und bietet neben ihrer Hausbank diesbezügliche Beratung an.
  • Mit dem Kommunalen Förderprogramm werden kleinere Baumaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung vorhandener Wohn- und Geschäftsbauten mit stadtbildprägendem Charakter im Sanierungsgebiet Altstadt unterstützt.

... wenn Sie eine neue Existenz gründen möchten:

  • Existenzgründer/innen bekommen beim Gewerbeverein proEichstätt Zugang zu einem breiten Netzwerk und Hilfe bei der Kontakt- und Informationssuche.
  • Monatlich werden über die Wirtschaftsförderung beim Landkreis Eichstätt kostenlos einstündige Einzelberatungen für Existenzgründer angeboten, die im Wechsel von der IHK München und den Aktivsenioren durchgeführt werden.

Hier finden Sie als Eigentümer von innerstädtischen Immobilien Ansprechpartner und Beratung zu...

... Vermietung, Verpachtung oder Verkauf:

  • Wenn Sie Ihre Gewerbefläche in der Immobilienbörse anbieten wollen, melden Sie sich bei der Standortbeauftragten Beate Michel bzw. nutzen Sie unseren Erhebungsbogen
  • Bei Fragen zum Mietrecht und sonstigen Ihr Eigentum betreffenden Fragen bietet der Verein Haus & Grund für Mitglieder eine kostenlose Erstberatung an und stellt umfangreiches Infomaterial zur Verfügung.

... Baumaßnahmen und Umnutzung:

  • Aufgrund der besonderen Bedeutung der historischen Altstadt sind in der Innenstadt neben dem allgemeinen Baurecht weitere rechtliche Regelungen zu beachten. Es ist aber auch eine besondere Unterstützung über spezielle Förderungen möglich, die jeweils im Einzelfall geprüft werden muss. Kompetente Ansprechpartner hierzu finden Sie im Stadtbauamt der Stadt Eichstätt.
  • Für denkmalgeschützte Gebäude und unter Ensembleschutz stehende Bereiche gilt das Bayerische Denkmalschutzgesetz, das mehrere Fördermöglichkeiten bietet.
  • Für Gebäude in Sanierungsgebieten gilt die Sanierungssatzung der Stadt Eichstätt mit Zielen zur Unterstützung einer positiven Entwicklung der Innenstadt und entsprechenden Fördermöglichkeiten über die Städtebauförderung.
  • Bei allen nach außen sichtbaren Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gelten im Umgriff der Gestaltungssatzung auf das Erscheinungsbild der historischen Altstadt abgestimmte Gestaltungsmaßstäbe. Als Ausgleich dazu existiert ein extra aufgelegtes "Kommunales Förderprogramm zur Durchführung kleinerer privater Baumaßnahmen.

  • Bei allen Baumaßnahmen sind die besonderen Abschreibungsmöglichkeiten, die das Einkommenssteuergesetz mit den §§ 7h, 10f und 11a bietet, von Interesse. Hierzu berät Sie Ihr Steuerberater.

... bei der Suche nach Räumen für Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistung:

Wenn Sie bei den Angeboten der Immobilienbörse nicht fündig geworden sind, melden Sie sich gerne bei der Standortbeauftragten Beate Michel im Büro am Domplatz 8 mit Ihrer Direkt-Anfrage.

... bei der Gewerbeanmeldung:

Bevor Sie Ihr Geschäft oder ein sonstiges Gewerbe starten können, ist eine Gewerbeanmeldung nötig. Dazu wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Eichstätt.

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