Kontaktperson
Frau Michel Tel.: 08421.6001-412
Existenzgründerförderung im Stadtgebiet
Wir fördern Ihre Idee – Unterstützung für Existenzgründer/-innen!
Außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs, also im gesamten übrigen Stadtgebiet unterstützt die Stadt Eichstätt gewerbliche Existenzgründer/-innen bei der Anmietung von Räumlichkeiten. Ziel der Förderung ist es, neues Gewerbe genauso wie die Übernahme eines Unternehmens zu unterstützen und die wirtschaftliche Vielfalt der Stadt insgesamt zu stärken.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- Existenzgründer/-innen, die ein neues Gewerbe oder eine berufliche Selbstständigkeit in Eichstätt begründen
- Betriebsübernahmen, z. B. durch ehemalige Geschäfts- oder Betriebsleiter
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Mietzuschuss für eine maximale Fläche von 180 m²:
- 1. Jahr: 1,50 € pro m² / Monat
- 2. Jahr: 1,00 € pro m² / Monat
Voraussetzungen zur Antragsstellung
Die Antragstellenden müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift(en)
- Businessplan inkl. Finanzplan
- Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Unternehmens (Steuerberater, IHK/HWK, Bank, AfA, o. Ä.)
- Mietvertrag mit Flächenberechnung auf Basis eines Grundrissplans
- Kopie der Gewerbeanmeldung der Stadt Eichstätt
- Einverständniserklärung zur Rückzahlung bei Betriebsverlagerung (Anlage 2 der Richtlinien)
Frist
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Standortmanagement der Stadt Eichstätt eingereicht werden.
Vergabeverfahren
Die Anträge werden von der Verwaltung auf Einhaltung der Frist, Vollständigkeit und Tragfähigkeit des Unternehmens geprüft. Die Gewährung der Förderung erfolgt fortlaufend durch den Oberbürgermeister auf Empfehlung der Verwaltung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen des Haushaltsplans. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – bei Erschöpfung des Budgets erfolgt die Vormerkung für das nächste Haushaltsjahr.
Rückzahlungspflicht bei Betriebsverlagerung
Bei Verlagerung des Betriebs außerhalb von Eichstätt innerhalb von 5 Jahren besteht ein Anspruch auf Rückzahlung.