Kontaktperson

Frau Michel Tel.: 08421.6001-412

Innenstadtförderung für neues Gewerbe im Zentrum

Beleben Sie die Innenstadt – Wir unterstützen Ihr Unternehmen!

Zur Stärkung des innerstädtischen Gewerbes unterstützt Sie die Stadt Eichstätt gezielt bei einer neuen Anmietung von gewerblichen Flächen, beim Neustart ebenso wie bei der Betriebsübernahme.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die:

  • Ein neues Gewerbe gründen oder ein bestehendes übernehmen
  • In zentren- oder nahversorgungsrelevanten Branchen tätig sind. Dazu zählen Betriebe im Einzelhandel, der Gastronomie oder der personenbezogenen Dienstleistung
  • Ein schlüssiges Geschäftsmodell mit wirtschaftlichem Hintergrund vorlegen

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Mietzuschuss für eine maximale Fläche von 120 m²:

  • 1. Jahr: 2,50 € pro m² / Monat
  • 2. Jahr: 2,00 € pro m² / Monat
  • 3. Jahr: 1,00 € pro m² / Monat

Voraussetzungen zur Antragsstellung

Die Antragstellenden müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift(en)
  • Businessplan inkl. Finanzplan
  • Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Unternehmens (Steuerberater, IHK/HWK, Bank, AfA o. Ä.)
  • Mietvertrag mit Flächenberechnung auf Basis eines Grundrissplans
  • Kopie der Gewerbeanmeldung der Stadt Eichstätt
  • Einverständniserklärung zur Rückzahlung bei Betriebsverlagerung 

Frist

Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Standortmanagement der Stadt Eichstätt eingereicht werden.

Vergabeverfahren

Die Anträge werden von der Verwaltung auf Einhaltung der Frist, Vollständigkeit und Tragfähigkeit des Unternehmens geprüft. Die Gewährung der Förderung erfolgt fortlaufend durch den Oberbürgermeister auf Empfehlung der Verwaltung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen des Haushaltsplans. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – bei Erschöpfung des Budgets erfolgt die Vormerkung für das nächste Haushaltsjahr.

Rückzahlungspflicht bei Betriebsverlagerung

Bei Verlagerung des Betriebs außerhalb von Eichstätt innerhalb von 5 Jahren besteht ein Anspruch auf Rückzahlung.

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