Kontaktperson

Frau Michel Tel.: 08421.6001-412

Innenstadtförderung - für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung

Beleben Sie die Innenstadt – Wir unterstützen Ihr Unternehmen!

Die Stadt Eichstätt fördert gezielt gewerbliche Gastronomie-, Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetriebe im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt. Ziel ist es, die Attraktivität und Vielfalt der Innenstadt zu stärken.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die:

  • Ein neues Gewerbe gründen oder ein bestehendes übernehmen.
  • In zentren- oder nahversorgungsrelevanten Branchen tätig sind (gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Eichstätt).
  • Ein schlüssiges Geschäftsmodell mit wirtschaftlichem Hintergrund vorlegen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Mietzuschuss für eine maximale Fläche von 120 m²:

1. Jahr: 2,50 € pro m² / Monat

2. Jahr: 2,00 € pro m² / Monat

3. Jahr: 1,00 € pro m² / Monat

Voraussetzungen zur Antragsstellung

Die Antragstellenden müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift(en)
  • Businessplan inkl. Finanzplan
  • Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Unternehmens (IHK/HWK, Bank, Agentur für Arbeit o. Ä.)
  • Mietvertrag mit Flächenberechnung (ggf. Grundrissplan)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung der Stadt Eichstätt
  • Einverständniserklärung zur Rückzahlung bei Betriebsverlagerung 

Frist

Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der Stadt Eichstätt eingereicht werden.

Vergabeverfahren

Die Förderung erfolgt fortlaufend durch den Oberbürgermeister auf Empfehlung der Verwaltung.

Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – bei Erschöpfung des Budgets erfolgt die Vormerkung für das nächste Haushaltsjahr.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen des Haushaltsplans.

Rückzahlungspflicht bei Betriebsverlagerung

Bei Verlagerung des Betriebs außerhalb von Eichstätt innerhalb von 5 Jahren besteht ein Anspruch auf Rückzahlung.

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