Kontaktperson
Frau Michel Tel.: 08421.6001-412
Existenzgründerförderung
Wir fördern Ihre Idee – Unterstützung für Existenzgründer/-innen!
Die Stadt Eichstätt unterstützt gewerbliche Existenzgründer/-innen bei der Anmietung von Räumlichkeiten im Stadtgebiet (außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs). Ziel der Förderung ist es, neue Geschäftsideen zu ermöglichen und die wirtschaftliche Vielfalt zu stärken.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- Existenzgründer/-innen, die ein neues Gewerbe oder eine berufliche Selbstständigkeit in Eichstätt begründen.
- Betriebsübernahmen (z. B. durch ehemalige Geschäfts- oder Betriebsleiter).
- Betriebserweiterungen, die neue Geschäftsfelder erschließen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Mietzuschuss für eine maximale Fläche von 180 m²:
1. Jahr: 1,50 € pro m² / Monat
2. Jahr: 1,00 € pro m² / Monat
Voraussetzungen zur Antragsstellung
Die Antragstellenden müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift(en)
- Businessplan inkl. Finanzplan
- Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Unternehmens (IHK/HWK, Bank, Agentur für Arbeit o. Ä.)
- Mietvertrag mit Flächenberechnung (ggf. Grundrissplan)
- Kopie der Gewerbeanmeldung der Stadt Eichstätt
- Einverständniserklärung zur Rückzahlung bei Betriebsverlagerung (Anlage 2 der Richtlinien)
Frist
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der Stadt Eichstätt eingereicht werden.
Vergabeverfahren
Die Förderung erfolgt fortlaufend durch den Oberbürgermeister auf Empfehlung der Verwaltung.
Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – bei Erschöpfung des Budgets erfolgt die Vormerkung für das nächste Haushaltsjahr.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung – die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen des Haushaltsplans.
Rückzahlungspflicht bei Betriebsverlagerung
Bei Verlagerung des Betriebs außerhalb von Eichstätt innerhalb von 5 Jahren besteht ein Anspruch auf Rückzahlung.